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Niedersachsen: Novelle des Pflegegesetzes
Pflegebedürftige werden durch die Landesregierung in die Sozialhilfe gedrängt.

Auf heftige Kritik der freien Wohlfahrtspflege, der Verbände der privaten Pflegeeinrichtungen, des Katholischen Büros NDS, der Konföderation der evangelischen Kirchen in NDS, der Verbände der gesetzlichen Pflegekassen und des Landesseniorenrates NDS ist der Entwurf einer Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes bei einer Anhörung der SPD - Landtagsfraktion gestossen.

Die Fraktionsanhörung war notwendig geworden, weil die Regierungsfraktionen von FDP und CDU am vergangenen Mittwoch mit ihrer Mehrheit im Sozialausschuss durchgesetzt hatten, die kritischen Verbände zur Anhörung gar nicht erst einzuladen.

Statt dessen hatte der Sozialausschuss die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens angehört, nach deren Vorstellungen der Gesetzentwurf erstellt worden war.

Uwe Schwarz, der sozialpolitischer Sprecher der SPD - Landtagsfraktion: 'Das ist eine neue Qualität in der Missachtung parlamentarischer Gepflogenheiten durch die Landesregierung und die Koalition aus CDU / FDP.

Nachdem die Landesregierung sich der ersten Beratung im Landtag entzog und das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes gleich in die Ausschüsse überwies, ist jetzt auch noch eine einseitige, regierungskonforme Anhörung ohne kritische Stimmen der Sozialpartner abgehalten worden.

Es geht nicht um partnerschaftliche Sozialpolitik und Fachkompetenz, wie die Regierung so gern betont, sondern um den Versuch, das Abschieben von mehr als 8.000 pflegebedürftiger Menschen in die Sozialhilfe möglichst schnell und geräuschlos hinzubekommen.'

Für den SPD - Sozialexperten ist es nicht hinnehmbar, dass durch Streichung der bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse mehr als 8.000 Pflegebedürftige zu Sozialhilfeempfängern werden, die Angehörigen für die Finanzierung der Unterbringung im Pflegeheim wieder finanziell herangezogen werden und der Grundgedanke der Pflegeversicherung so in Niedersachsen ausgehebelt wird.

Durch den Gesetzentwurf werde auch die von der Landesregierung versprochene Verwaltungsvereinfachung nicht erreicht.

31.10.03 - Quelle: SPD Niedersachsen
 
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