SPD Werlte - Home
Aktuelles
Partei
Fraktion
Service
Flugblätter
Gästebuch
Chat
Suche
Kontakt
Impressum
Archiv
· Aktuelles
· Örtliches
 
 
drucken
Merz - Konzept zur Steuerreform
Zum Steuerkonzept des Präsidiumsmitglieds der CDU, Friedrich Merz, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD - Bundestagsfraktion, Joachim Poß:

1. Alle Steuerkonzepte werden unglaubhaft, wenn man nicht jetzt das vom Bundestag bereits beschlossene Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 auf 2004 im Bundesrat unterstützt und damit das tut, was konjunkturell notwendig ist. Weitere Steuerentlastungen von rund 23 Milliarden Euro sind ein wesentlicher Beitrag zur Flankierung des sich abzeichnenden wirtschaftlichen Aufschwungs.

2. Die Elemente des Tarifs 2005 sind ein Grundfreibetrag von 7.664 Euro / 15.328 Euro, ein Eingangssteuersatz von 15 Prozent und ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Sie rahmen einen linear - progressiven Tarif ein, der wesentlich für ein an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtetes gerechtes Steuersystem ist.

Hinzu kommen als Bestandteile einer familienfreundlichen Steuerpolitik ein Kindergeld je Kind und Jahr von 1.848 Euro bzw. Steuerfreibeträge in einer Gesamthöhe von 5.808 Euro. Das Finanzamt berechnet von Amts wegen, was für die Familie günstiger ist.

Nach dem Tarif 2005, der mit Zustimmung der unionsgeführten Bundesländer auf 2004 vorgezogen werden kann, wird eine Familie mit zwei Kindern im Ergebnis erst dann Steuern zahlen müssen, wenn sie ein höheres Bruttoeinkommen als 37.650 Euro hat. Denn die bei diesem Einkommen rechnerisch entstehende Steuerbelastung von 3.696 Euro wird durch das Kindergeld voll ausgeglichen.

Im Tarif von Merz muss diese Familie, die kein Kindergeld mehr erhält, bereits 50 Euro an Steuern zahlen. Auch mit Ideologie und Propaganda lässt sich daher die Abschaffung des Kindergelds und ihre Ersetzung durch hohe Kindergrundfreibeträge und damit eine andere, unsozialere Familienpolitik nicht begründen.

Steuerliche Freibeträge nutzen wegen ihrer Wirkung nur Steuerpflichtigen mit höheren Einkommen. Aus diesem Grunde ist das von der Koalition gegen den Widerstand der Union beschlossene Steuersystem 2000, das weiterhin Kindergeld und eine Verzahnung mit Kinderfreibeträgen vorsieht, viel familienfreundlicher.

3. Das Merz-Steuerkonzept übernimmt Vorschläge, die von der Koalition bereits im Bundestag beschlossen, aber im Bundesrat von der Unionsmehrheit abgelehnt worden sind, Vorschläge, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden oder auf Grund klarer Ankündigungen künftig Gesetzesvorlagen werden sollen.

Das betrifft die Steuerpflicht privater Veräusserungsgewinne, den Abbau von Steuervergünstigungen, die Einschränkung der Verlustverrechnung bei Firmen (SteuervergünstigungsabbauG), die verfahrensrechtliche Vereinfachung der Steuererklärung (SteueränderungsG 2003), die Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften (Referentenentwurf eines AlterseinkünfteG) sowie eine umfassende und einheitliche Besteuerung von Kapitaleinkünften (BMF - Ankündigung und SPD - Leitantrag).

4. Das Merz - Steuerkonzept ist verteilungspolitisch ungerecht. Hinter der Vokabel Steuervereinfachung verbirgt sich ein Steuerrecht, bei dem soziale Ausgewogenheit kein Wert mehr ist. Merz redet von Steuervereinfachung, zielt in Wirklichkeit aber auf eine ungerechte Umverteilung der Steuerlast von oben nach unten ab. Ein Spitzensteuersatz von 36 % ab einem Einkommen von 40.000 Euro behandelt den Facharbeiter wie den Einkommensmillionär.

Die Senkung des Spitzensteuersatzes ist kein Erfordernis einer Steuervereinfachung. Das Konzept gaukelt Steuervereinfachung und Steuerentlastung für alle nur vor. Begünstigt werden allerdings nur Steuerpflichtige mit überdurchschnittlichen Einkommen.

5. Das Merz-Steuerkonzept ist für Bund, Länder und Gemeinden unfinanzierbar. Die massive Senkung des Spitzensteuersatzes und des Tarifs führt zu Steuermindereinnahmen von 45 Milliarden Euro im Vergleich zum Tarif 2015.

Ob die Gegenfinanzierung tatsächlich - wie Merz behauptet - 35 bis 40 Milliarden Euro bringt, muss noch berechnet werden. Hinzu kommen die Löcher, die das von der Parteivorsitzenden befürwortete Modell von Kopfpauschalen reisst, die die Herzog - Kommission vorschlägt.

6. Das Merz - Steuerkonzept ist wegen der geplanten Abschaffung der Gewerbesteuer ein Anschlag auf die Finanzierungsfähigkeit und finanzielle Unabhängigkeit der Kommunen. Die notwendige finanzielle Kompensation der Städte und Gemeinden wird im Ergebnis zu einer höheren Belastung der Einkommensteuerzahler führen, als Merz es mit seinem Stufentarif vorgibt.

7. Das Merz - Steuerkonzept ist wegen seines Stufentarifs nicht einfacher als das heutige Steuerrecht. Im Zeitalter des Computers bedarf es heute nur noch eines Mausklicks, um die Steuerbelastung auszurechnen, wenn die Bemessungsgrundlage ermittelt ist.
(vergleiche Plädoyer des bayerischen Finanzministers Faltlhauser vom 10. September 2001 im Handelsblatt zur Vorschlag von Uldall: Weg mit dem Stufen - Gag)

03.11.03 - Quelle: SPD Bundestagsfraktion
 
www.spd-werlte.de zum Seitenanfang
 
SPD
SPD Niedersachsen
SPD Niedersachsen
SPD Kreistagsfraktion Emsland
SPD Emsland
Jusos Weser - Ems
MdEP Matthias Groote
MdL Karin Stief - Kreihe
MMitglied werden
Stark gegen Rechts