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| Merz - Konzept zur Steuerreform |
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Zum Steuerkonzept des Präsidiumsmitglieds der CDU, Friedrich Merz, erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der SPD - Bundestagsfraktion, Joachim Poß:
1. Alle Steuerkonzepte werden unglaubhaft, wenn man nicht jetzt das vom Bundestag bereits beschlossene Vorziehen
der Steuerreformstufe 2005 auf 2004 im Bundesrat unterstützt und damit das tut, was konjunkturell
notwendig ist. Weitere Steuerentlastungen von rund 23 Milliarden Euro sind ein wesentlicher Beitrag
zur Flankierung des sich abzeichnenden wirtschaftlichen Aufschwungs.
2. Die Elemente des Tarifs 2005 sind ein Grundfreibetrag von 7.664 Euro / 15.328 Euro, ein Eingangssteuersatz
von 15 Prozent und ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Sie rahmen einen linear - progressiven Tarif ein, der
wesentlich für ein an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtetes gerechtes Steuersystem
ist.
Hinzu kommen als Bestandteile einer familienfreundlichen Steuerpolitik ein Kindergeld je Kind und Jahr von
1.848 Euro bzw. Steuerfreibeträge in einer Gesamthöhe von 5.808 Euro. Das Finanzamt
berechnet von Amts wegen, was für die Familie günstiger ist.
Nach dem Tarif 2005, der mit Zustimmung der unionsgeführten Bundesländer auf 2004 vorgezogen werden
kann, wird eine Familie mit zwei Kindern im Ergebnis erst dann Steuern zahlen müssen, wenn sie ein
höheres Bruttoeinkommen als 37.650 Euro hat. Denn die bei diesem Einkommen rechnerisch entstehende
Steuerbelastung von 3.696 Euro wird durch das Kindergeld voll ausgeglichen.
Im Tarif von Merz muss diese Familie, die kein Kindergeld mehr erhält, bereits 50 Euro an Steuern zahlen.
Auch mit Ideologie und Propaganda lässt sich daher die Abschaffung des Kindergelds und ihre Ersetzung durch
hohe Kindergrundfreibeträge und damit eine andere, unsozialere Familienpolitik nicht begründen.
Steuerliche Freibeträge nutzen wegen ihrer Wirkung nur Steuerpflichtigen mit höheren Einkommen.
Aus diesem Grunde ist das von der Koalition gegen den Widerstand der Union beschlossene Steuersystem 2000, das
weiterhin Kindergeld und eine Verzahnung mit Kinderfreibeträgen vorsieht, viel familienfreundlicher.
3. Das Merz-Steuerkonzept übernimmt Vorschläge, die von der Koalition bereits im Bundestag
beschlossen, aber im Bundesrat von der Unionsmehrheit abgelehnt worden sind, Vorschläge, die sich noch im
Gesetzgebungsverfahren befinden oder auf Grund klarer Ankündigungen künftig Gesetzesvorlagen werden
sollen.
Das betrifft die Steuerpflicht privater Veräusserungsgewinne, den Abbau von
Steuervergünstigungen, die Einschränkung der Verlustverrechnung bei Firmen
(SteuervergünstigungsabbauG), die verfahrensrechtliche Vereinfachung der Steuererklärung
(SteueränderungsG 2003), die Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und
Alterseinkünften (Referentenentwurf eines AlterseinkünfteG) sowie eine umfassende und einheitliche
Besteuerung von Kapitaleinkünften (BMF - Ankündigung und SPD - Leitantrag).
4. Das Merz - Steuerkonzept ist verteilungspolitisch ungerecht. Hinter der Vokabel Steuervereinfachung verbirgt
sich ein Steuerrecht, bei dem soziale Ausgewogenheit kein Wert mehr ist. Merz redet von Steuervereinfachung,
zielt in Wirklichkeit aber auf eine ungerechte Umverteilung der Steuerlast von oben nach unten ab. Ein
Spitzensteuersatz von 36 % ab einem Einkommen von 40.000 Euro behandelt den Facharbeiter wie den
Einkommensmillionär.
Die Senkung des Spitzensteuersatzes ist kein Erfordernis einer Steuervereinfachung. Das Konzept gaukelt
Steuervereinfachung und Steuerentlastung für alle nur vor. Begünstigt werden allerdings nur
Steuerpflichtige mit überdurchschnittlichen Einkommen.
5. Das Merz-Steuerkonzept ist für Bund, Länder und Gemeinden unfinanzierbar. Die massive Senkung des
Spitzensteuersatzes und des Tarifs führt zu Steuermindereinnahmen von 45 Milliarden Euro im Vergleich zum
Tarif 2015.
Ob die Gegenfinanzierung tatsächlich - wie Merz behauptet - 35 bis 40 Milliarden Euro bringt,
muss noch berechnet werden. Hinzu kommen die Löcher, die das von der Parteivorsitzenden
befürwortete Modell von Kopfpauschalen reisst, die die Herzog - Kommission vorschlägt.
6. Das Merz - Steuerkonzept ist wegen der geplanten Abschaffung der Gewerbesteuer ein Anschlag auf die
Finanzierungsfähigkeit und finanzielle Unabhängigkeit der Kommunen. Die notwendige finanzielle
Kompensation der Städte und Gemeinden wird im Ergebnis zu einer höheren Belastung der
Einkommensteuerzahler führen, als Merz es mit seinem Stufentarif vorgibt.
7. Das Merz - Steuerkonzept ist wegen seines Stufentarifs nicht einfacher als das heutige Steuerrecht. Im
Zeitalter des Computers bedarf es heute nur noch eines Mausklicks, um die Steuerbelastung auszurechnen, wenn
die Bemessungsgrundlage ermittelt ist.
(vergleiche Plädoyer des bayerischen Finanzministers Faltlhauser vom 10. September 2001 im Handelsblatt
zur Vorschlag von Uldall: Weg mit dem Stufen - Gag)
03.11.03 - Quelle: SPD Bundestagsfraktion
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