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| Prügeltod in Werlte bleibt ungesühnt |
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Überraschend hat das Landgericht Osnabrück ein Verfahren gegen zwei junge Russlanddeutsche aus
Werlte eingestellt, die wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt waren.
Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte, hätte nach Anhörung zahlreicher Zeugen und den
Ausführungen eines Sachverständigen nicht mehr festgestellt werden können, wer letztendlich
für den Tod des Opfers verantwortlich sei. Offenbar waren weitere Personen an der Sache beteiligt.
Den Angeklagten war vorgeworfen worden, sie hätten am 24.08.03 einen 31 - jährigen Polen vor einer
Werlter Disco Faustschläge und Fusstritte verpasst. Infolge dieser Misshandlungen und auf Grund seiner
starken Alkoholisierung sei das Opfer gegen die Metallkante eines Einkaufswagens gefallen und zu Boden
gestürzt.
In dieser Lage sei der Pole von den 19 und 20 Jahre alten Männern weiter mit Fusstritten traktiert
worden. Das hätte dazu geführt, dass der junge Mann kurze Zeit später gestorben sei.
Lediglich der Tatbestand der schweren Körperverletzung hätte als Anklagepunkt gegen die beiden
jungen Männer aufrecht erhalten werden können, so der Gerichtssprecher weiter.
Da bei den Angeklagten jedoch keine schädliche Neigungen (Voraussetzungen für eine Jugendstrafe)
zu erkennen gewesen seien, hätten sie zu höchstens 4 Wochen Jugendarrest verurteilt werden
können. 'Weil die jungen Männer aber bereits 5 Monate in Untersuchungshaft gesessen haben, kam auch das nicht
in Frage', erklärte der Sprecher.
05.02.04 - Quelle: Emszeitung gs)
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