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| Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei |
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Die Jugendkammer des Osnabrücker Landgerichts hat nach 3 Verhandlungstagen das Verfahren gegen zwei
19 Jahre alte Jugendliche aus Werlte wegen des Vorwurfes der Körperverletzung mit Todesfolge ohne
Auflagen eingestellt.
Hintergrund des Prozesses war der gewaltsame Tod eines 31 - jährigen Polen. Laut ursprünglicher
Anklage sollten die beiden jungen Angeklagten den Mann am 24. August 2003 vor einer Diskothek in Werlte
derart brutal getreten haben, dass das Opfer an seinen schweren Kopfverletzungen starb.
Die Beweisaufnahme hatte aber ergeben, dass den Angeklagten die Tat nicht angelastet werden kann. In diesem
Zusammenhang erhob der Cloppenburger Strafverteiliger Reinhard Nollmann, der einen der beiden Angeklagten
anwaltlich vertrat, schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsarbeit der Polizei.
Zeugen seien unter Druck gesetzt und bei wahrheitsgemässer Aussage als 'Lügner' beschimpft worden.
Ausserdem sei ein Vorfall, der den Tod des Polen möglicherweise erkläre und die Angeklagten
entlaste, erst recht spät zu den Akten gelangt.
In einer Werlter Diskothek hatte das spätere Opfer Mädchen belästigt. Deswegen gab es
eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Gast. Der im Kampfsport ausgebildete Gast versetzte dem
Polen einen Ellenbogenstoss gegen den Kopf.
Stunden später traf der 31 - Jährige vor der Diskothek dann auf die jetzigen Angeklagten. Von der
Attacke des Kampfsportlers hatte er sich vorerst erholt. Auch die Angeklagten rügten nun das Verhalten
des Polen, verfolgten ihn und, nachdem er gegen eine Metallkante eines Einkaufswagenstandes geprallt und
zu Boden gefallen war, traten auf ihn ein.
Die Angeklagten wollen den 31 - Jährigen lediglich ins Gesäss getreten haben. Gegen diese
Erklärung standen die Aussagen von zwei Frauen. Sie hatten bei der Polizei ausgesagt, die
Angeklagten hätten auch gegen den Kopf des Polen getreten.
Im Prozess nahmen die Frauen diese belastenden Aussagen aber zurück. Sie seien von der Polizei unter
Druck gesetzt und (als sie die Angaben der Angeklagten bestätigt hätten) als Lügnerinnen
beschimpft worden. Den Zeuginnen soll sogar ein Strafverfahren für den Fall angedroht worden sein,
wenn sie nicht bei der belastenden Aussage bleiben würden.
Ein Gerichtsmediziner hatte erklärt, dass der 31 - Jährige an einer Kopfverletzung, hervorgerufen
durch stumpfe Gewalteinwirkung, gestorben sei. Die Angeklagten wurden sofort aus der Haft entlassen.
12.02.04 - Quelle: Wecker (fjh)
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