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Niedersachsen: Land muss Hundegesetz nachbessern
Nach dem Karlsruher Urteil ist die Landesregierung in der Pflicht.

Die landwirtschaftspolitische Sprecherin der SPD - Landtagsfraktion Karin Stief - Kreihe fordert die niedersächsische Landesregierung auf, das Hundegesetz nachzubessern. 'Wir brauchen ein Verbot für besonders gefährliche Hunderassen wie z. B. Pittbull - Terrier', so Karin Stief - Kreihe.

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass ein Zuchtverbot für bestimmte Hunderassen verfassungsrechtlich unproblematisch ist. Allerdings muss ein solches Verbot in einem Landesgesetz geregelt sein.

Der individuelle Wesenstest bringe für die Bürger keinen ausreichenden Schutz vor Kampfhunden. 'Die Karlsruher Richter haben die Linie der alten Landesregierung voll bestätigt', sagte Stief - Kreihe.

'CDU und FDP müssen nun schnellstens dafür sorgen, dass das Zuchtverbot für besonders gefährliche Hunderassen in NDS gesetzlich verankert wird. Dazu sollte sich Niedersachsen mit den anderen Bundesländern abstimmen, damit es möglichst zu einer einheitlichen Regelung kommt.'

Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP hatte erst im vergangenen Jahr das Hundegesetz geändert. Anders als die SPD setzten die Regierungsfraktionen bislang ganz auf den 'Wesenstest' und verzichteten auf ein Verbot des Haltens besonders gefährlicher Hunderassen.

25.03.04 - Quelle: SPD Fraktion im Niedersächsischen Landtag
 
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