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| Niedersachsen: Land muss Hundegesetz nachbessern |
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Nach dem Karlsruher Urteil ist die Landesregierung in der Pflicht.
Die landwirtschaftspolitische Sprecherin der SPD - Landtagsfraktion Karin Stief - Kreihe fordert die
niedersächsische Landesregierung auf, das Hundegesetz nachzubessern. 'Wir brauchen ein Verbot für besonders
gefährliche Hunderassen wie z. B. Pittbull - Terrier', so Karin Stief - Kreihe.
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass ein Zuchtverbot für bestimmte Hunderassen
verfassungsrechtlich unproblematisch ist. Allerdings muss ein solches Verbot in einem Landesgesetz
geregelt sein.
Der individuelle Wesenstest bringe für die Bürger keinen ausreichenden Schutz vor Kampfhunden.
'Die Karlsruher Richter haben die Linie der alten Landesregierung voll bestätigt', sagte Stief -
Kreihe.
'CDU und FDP müssen nun schnellstens dafür sorgen, dass das Zuchtverbot für besonders
gefährliche Hunderassen in NDS gesetzlich verankert wird. Dazu sollte sich Niedersachsen mit
den anderen Bundesländern abstimmen, damit es möglichst zu einer einheitlichen Regelung kommt.'
Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP hatte erst im vergangenen Jahr das Hundegesetz geändert. Anders
als die SPD setzten die Regierungsfraktionen bislang ganz auf den 'Wesenstest' und verzichteten auf ein
Verbot des Haltens besonders gefährlicher Hunderassen.
25.03.04 - Quelle: SPD Fraktion im Niedersächsischen Landtag
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