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| Der freie Fall der Renten |
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Einschränkungen bei der Rente erfolgen zur Zeit im Drei - Monats - Rhythmus. Seit dem 1. Januar 2004
zahlen RentnerInnen den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf ihre Betriebsrenten - statt der Hälfte
des Beitrags wie bislang.
Bei einer durchschnittlichen Betriebsrente von 330 Euro und einem durchschnittlichen
Krankenversicherungsbeitrag von ca. 14 Prozent entspricht das einer Mehrbelastung von etwa 25 Euro im Monat.
Dazu kommen höhere Zuzahlungen und die neuen Praxisgebühren, die die Gesundheitsreform
den Versicherten bescherte.
Von April an wird der volle Pflegebeitrag auf die Renten fällig. Das entspricht einer Mehrbelastung
bzw. einer Rentenkürzung von 0,85 Prozent. Am 1. Juli wäre eigentlich eine Rentenanpassung
fällig. Die fällt aber dieses Jahr aus.
Ab 2005 schlägt auch noch der Nachhaltigkeitsfaktor zu
Ab 2005 kommt der sogenannte 'Nachhaltigkeitsfaktor' zur Anwendung (= Rentenkürzung), zusätzlich
zur Riester - Formel. Das Zusammenwirken von Nachhaltigkeitsfaktor und Riester - Reform mindert bis 2011 die
Rentenanpassung um ca. 0,7 bis 0,8 Prozent pro Jahr, d. h. um 7 - 8 Euro pro Monat bei 1000 Euro Rente.
Nach dem Jahr 2011 wirkt 'nur' noch der Nachhaltigkeitsfaktor. Und zwar zeitlich unbegrenzt, ausser, die
Politik schreibt doch noch ein Mindestniveau der Rente vor, wie es der DGB fordert. Dazu müsste der
Nachhaltigkeitsfaktor abgeschafft werden.
Doppelbesteuerung droht
Ab 2005 soll der Umstieg in die sogenannte 'nachgelagerte Besteuerung' der Renten erfolgen. Das
heisst, statt der Beiträge zur Rentenversicherung werden die Renten besteuert. Das erfolgt schrittweise.
Dabei kann es zu ungerechtfertigten Mehrbelastungen infolge von Doppelbesteuerung kommen.
Ab 2005 werden grundsätzlich 50 Prozent der Rente besteuert. Das trifft aber wegen der steuerlichen
Freibeträge anfangs nur einkommensstarke RentnerInnen (ab ca. 1540 Euro / Monat für Alleinstehende).
Später wird die Steuerpflicht auch 'Normal - RentnerInnen' treffen.
Arbeitslosigkeit kommt RentnerInnen teuer zu stehen
FÜr RentnerInnen, die länger arbeitslos waren, verringert sich die Rente ab 2005 zusätzlich.
Für längere Phasen von Arbeitslosigkeit entstehen lediglich Ansprüche, die vergleichbar sind
mit denen von ArbeitnehmerInnen mit einem Jahreseinkommen von ca. 2.400 Euro. Z.Z. ist es so, dass
Arbeitslosenhilfe - Empfänger Rentenansprüche erwerben, die einem Jahresgehalt von ca. 9.800 Euro
entsprechen.
Vorruhestand wird eingeschränkt
Eine weitere Verschlechterung für ältere ArbeitnehmerInnen bzw. Arbeitslose besteht darin, dass die
Möglichkeit des Vorruhestands ab 2006 auf 63 Jahre angehoben wird. Bisher gilt: Wer über 55 Jahre
alt ist und vor dem 1. Januar 2004 arbeitslos wurde, kann ab 60 in Rente gehen.
Hochschulausbildung wird nicht mehr berücksichtigt
Nachteile entstehen auch dadurch, dass ab 2008 die Hochschulausbildung nicht mehr bei der Rentenberechnung
berücksichtigt wird. Der Renten - Verlust beträgt fast 60 Euro pro Monat (im Westen; in
Ostdeutschland: 52 Euro). Das trifft die mässig verdienende Sozialarbeiterin wesentlich härter als
den wohlhabenden Unternehmensberater.
Kürzungen erhöhen das Armutsrisiko
Die Kürzungen bei der Rente treffen die sozial Schwächeren besonders hart. Das Nettorentenniveau
(gibt das Verhältnis von durchschnittlichen Netto - Arbeitseinkommen und durchschnittlichen Nettorenten
wieder) sinkt nach Berechnungen des Verbands deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) bis 2040 von 69
Prozent auf 52 Prozent.
Berücksichtigt man nur die Belastung von ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen mit
Sozialversicherungsbeiträgen, sieht es so aus: Das sog. 'steuerbereinigte Nettorentenniveau' fällt
von heute 53 Prozent auf 43 Prozent (2030).
Bis zu 20 Prozent weniger Rente
Betrachtet man nicht das Rentenniveau, sondern die Beträge, ergibt sich nach Berechnungen der
Rentenversicherung folgendes Bild: Der sogenannte Standard - RentnerInnen verliert (ohne
Berücksichtigung der Rentenbesteuerung) im Vergleich zum Jahr der Riester - Reform 2001 rund 9,7
Prozent seines Rentenbetrags.
Je nach Fallkonstellation - z. B. Hochschulzeiten , Zeiten niedriger Arbeitseinkommen zu Beginn des
Arbeitslebens oder Langzeitarbeitslosigkeit - kann die Minderung des Rentenbetrags (ohne
Berücksichtigung der Rentenbesteuerung) im Vergleich zum Standard - RentnerInnen bis zu 20 Prozent
betragen.
Abstand zur Grundsicherung immer geringer
Der Abstand zur Grundsicherung wird damit immer geringer. Um künftig das heutige Grundsicherungsniveau
zu erreichen, wären über 35 Versicherungsjahre mit durchschnittlichem Entgelt notwendig. Viele
Menschen werden trotz angemessen langer Beitragszahlung keine armutsvermeidende Leistung der gesetzlichen
Rentenversicherung mehr erhalten.
Ob ArbeitnehmerInnen im Alter arm sein werden oder nicht, hängt unter diesen Bedingungen immer
stärker davon ab, ob sie privat oder betrieblich vorgesorgt haben.
Der freie Fall der Rente muss gestoppt werden
Um das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung nicht vollends aufs Spiel zu setzen, muss das
gesetzliche Rentenniveau gesichert werden. Das Rentenniveau darf nicht unter das Niveau der Riester - Reform
fallen.
Auch über 50 jährige müssen eine Chance bekommen
Der DGB wendet sich zudem gegen die geplante Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre. Stattdessen muss
das tatsächliche Rentenalter erhöht werden, dass zur Zeit bei 60 Jahren liegt. Die Heraufsetzung
des Rentenalters würde sonst wegen der Abschläge für jedes nicht gearbeitete Jahr nur
eine Rentenkürzung bedeuten.
Es ist daher wichtig die Qualifikation von Älteren zu verbessern ebenso wie die Möglichkeit der
Altersteilzeit. Grundvoraussetzung ist aber, dass diejenigen Unternehmer ihre Einstellung ändern, die
Menschen über 50 Jahre keine Chance mehr geben.
Zahl der Beitragszahler muss erhöht werden
Der DGB verkennt nicht, dass das Durchschnittsalter der BürgerInnen steigt und die Zahl
der Beitragszahler im Vergleich zu den RentnerInnen sinkt. Um das aufzufangen, muss die Zahl der
BeitragszahlerInnen erhöht werden. Auch Beamte, Politiker und Selbständige müssen sich an der
Rente solidarisch beteiligen.
31.03.04 - Quelle: DGB
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