SPD Werlte - Home
Aktuelles
Partei
Fraktion
Service
Flugblätter
Gästebuch
Chat
Suche
Kontakt
Impressum
Archiv
· Aktuelles
· Örtliches
 
 
drucken
Der freie Fall der Renten
Einschränkungen bei der Rente erfolgen zur Zeit im Drei - Monats - Rhythmus. Seit dem 1. Januar 2004 zahlen RentnerInnen den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf ihre Betriebsrenten - statt der Hälfte des Beitrags wie bislang.

Bei einer durchschnittlichen Betriebsrente von 330 Euro und einem durchschnittlichen Krankenversicherungsbeitrag von ca. 14 Prozent entspricht das einer Mehrbelastung von etwa 25 Euro im Monat. Dazu kommen höhere Zuzahlungen und die neuen Praxisgebühren, die die Gesundheitsreform den Versicherten bescherte.

Von April an wird der volle Pflegebeitrag auf die Renten fällig. Das entspricht einer Mehrbelastung bzw. einer Rentenkürzung von 0,85 Prozent. Am 1. Juli wäre eigentlich eine Rentenanpassung fällig. Die fällt aber dieses Jahr aus.

Ab 2005 schlägt auch noch der Nachhaltigkeitsfaktor zu
Ab 2005 kommt der sogenannte 'Nachhaltigkeitsfaktor' zur Anwendung (= Rentenkürzung), zusätzlich zur Riester - Formel. Das Zusammenwirken von Nachhaltigkeitsfaktor und Riester - Reform mindert bis 2011 die Rentenanpassung um ca. 0,7 bis 0,8 Prozent pro Jahr, d. h. um 7 - 8 Euro pro Monat bei 1000 Euro Rente.

Nach dem Jahr 2011 wirkt 'nur' noch der Nachhaltigkeitsfaktor. Und zwar zeitlich unbegrenzt, ausser, die Politik schreibt doch noch ein Mindestniveau der Rente vor, wie es der DGB fordert. Dazu müsste der Nachhaltigkeitsfaktor abgeschafft werden.

Doppelbesteuerung droht
Ab 2005 soll der Umstieg in die sogenannte 'nachgelagerte Besteuerung' der Renten erfolgen. Das heisst, statt der Beiträge zur Rentenversicherung werden die Renten besteuert. Das erfolgt schrittweise. Dabei kann es zu ungerechtfertigten Mehrbelastungen infolge von Doppelbesteuerung kommen.

Ab 2005 werden grundsätzlich 50 Prozent der Rente besteuert. Das trifft aber wegen der steuerlichen Freibeträge anfangs nur einkommensstarke RentnerInnen (ab ca. 1540 Euro / Monat für Alleinstehende). Später wird die Steuerpflicht auch 'Normal - RentnerInnen' treffen.

Arbeitslosigkeit kommt RentnerInnen teuer zu stehen
FÜr RentnerInnen, die länger arbeitslos waren, verringert sich die Rente ab 2005 zusätzlich. Für längere Phasen von Arbeitslosigkeit entstehen lediglich Ansprüche, die vergleichbar sind mit denen von ArbeitnehmerInnen mit einem Jahreseinkommen von ca. 2.400 Euro. Z.Z. ist es so, dass Arbeitslosenhilfe - Empfänger Rentenansprüche erwerben, die einem Jahresgehalt von ca. 9.800 Euro entsprechen.

Vorruhestand wird eingeschränkt
Eine weitere Verschlechterung für ältere ArbeitnehmerInnen bzw. Arbeitslose besteht darin, dass die Möglichkeit des Vorruhestands ab 2006 auf 63 Jahre angehoben wird. Bisher gilt: Wer über 55 Jahre alt ist und vor dem 1. Januar 2004 arbeitslos wurde, kann ab 60 in Rente gehen.

Hochschulausbildung wird nicht mehr berücksichtigt
Nachteile entstehen auch dadurch, dass ab 2008 die Hochschulausbildung nicht mehr bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird. Der Renten - Verlust beträgt fast 60 Euro pro Monat (im Westen; in Ostdeutschland: 52 Euro). Das trifft die mässig verdienende Sozialarbeiterin wesentlich härter als den wohlhabenden Unternehmensberater.

Kürzungen erhöhen das Armutsrisiko
Die Kürzungen bei der Rente treffen die sozial Schwächeren besonders hart. Das Nettorentenniveau (gibt das Verhältnis von durchschnittlichen Netto - Arbeitseinkommen und durchschnittlichen Nettorenten wieder) sinkt nach Berechnungen des Verbands deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) bis 2040 von 69 Prozent auf 52 Prozent.

Berücksichtigt man nur die Belastung von ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen mit Sozialversicherungsbeiträgen, sieht es so aus: Das sog. 'steuerbereinigte Nettorentenniveau' fällt von heute 53 Prozent auf 43 Prozent (2030).

Bis zu 20 Prozent weniger Rente
Betrachtet man nicht das Rentenniveau, sondern die Beträge, ergibt sich nach Berechnungen der Rentenversicherung folgendes Bild: Der sogenannte Standard - RentnerInnen verliert (ohne Berücksichtigung der Rentenbesteuerung) im Vergleich zum Jahr der Riester - Reform 2001 rund 9,7 Prozent seines Rentenbetrags.

Je nach Fallkonstellation - z. B. Hochschulzeiten , Zeiten niedriger Arbeitseinkommen zu Beginn des Arbeitslebens oder Langzeitarbeitslosigkeit - kann die Minderung des Rentenbetrags (ohne Berücksichtigung der Rentenbesteuerung) im Vergleich zum Standard - RentnerInnen bis zu 20 Prozent betragen.

Abstand zur Grundsicherung immer geringer
Der Abstand zur Grundsicherung wird damit immer geringer. Um künftig das heutige Grundsicherungsniveau zu erreichen, wären über 35 Versicherungsjahre mit durchschnittlichem Entgelt notwendig. Viele Menschen werden trotz angemessen langer Beitragszahlung keine armutsvermeidende Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung mehr erhalten.

Ob ArbeitnehmerInnen im Alter arm sein werden oder nicht, hängt unter diesen Bedingungen immer stärker davon ab, ob sie privat oder betrieblich vorgesorgt haben.

Der freie Fall der Rente muss gestoppt werden
Um das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung nicht vollends aufs Spiel zu setzen, muss das gesetzliche Rentenniveau gesichert werden. Das Rentenniveau darf nicht unter das Niveau der Riester - Reform fallen.

Auch über 50 jährige müssen eine Chance bekommen
Der DGB wendet sich zudem gegen die geplante Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre. Stattdessen muss das tatsächliche Rentenalter erhöht werden, dass zur Zeit bei 60 Jahren liegt. Die Heraufsetzung des Rentenalters würde sonst wegen der Abschläge für jedes nicht gearbeitete Jahr nur eine Rentenkürzung bedeuten.

Es ist daher wichtig die Qualifikation von Älteren zu verbessern ebenso wie die Möglichkeit der Altersteilzeit. Grundvoraussetzung ist aber, dass diejenigen Unternehmer ihre Einstellung ändern, die Menschen über 50 Jahre keine Chance mehr geben.

Zahl der Beitragszahler muss erhöht werden
Der DGB verkennt nicht, dass das Durchschnittsalter der BürgerInnen steigt und die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zu den RentnerInnen sinkt. Um das aufzufangen, muss die Zahl der BeitragszahlerInnen erhöht werden. Auch Beamte, Politiker und Selbständige müssen sich an der Rente solidarisch beteiligen.

31.03.04 - Quelle: DGB
 
www.spd-werlte.de zum Seitenanfang
 
SPD
SPD Niedersachsen
SPD Niedersachsen
SPD Kreistagsfraktion Emsland
SPD Emsland
Jusos Weser - Ems
MdEP Matthias Groote
MdL Karin Stief - Kreihe
MMitglied werden
Stark gegen Rechts