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Soziales Engagement kann man nicht verordnen
Zur Forderung, ein soziales Pflichtjahr für alle einzuführen, sagte Karin Junker MdEP, Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen und Mitglied des SPD - Vorstandes

Nicht nur das Grundgesetz, auch das Völkerrecht schliesst aus gutem Grund einen Pflichtdienst aus. Derzeit gibt es nur ein Land, das sich darum nicht schert: die Militärdiktatur in Burma (Myanmar). Auch unsere Wohlfahrtsorganisationen sind dagegen. Sie wissen: Soziales Engagement kann man nicht verordnen.

Die Belastung durch demotivierte Jugendliche wäre leicht grösser als die Entlastung durch freiwillig motivierte. Auch dürften die Kosten für einen Pflichtdienst deutlich höher liegen als heute für Wehrpflicht und Zivildienst.

Aus frauenpolitischer Sicht ist ein Pflichtdienst in doppelter Hinsicht abzulehnen: Er würde die Karriereaussichten von Frauen zusätzlich zu den Familienaufgaben, einschliesslich der Pflege von behinderten Kindern und pflegebedürftigen betagten Eltern, einschränken, die nach wie vor von Frauen zu leisten sind in einem Umfeld, das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer noch sehr erschwert.

Wer soziales Engagement fördern will, sollte sich dafür einsetzen, den freiwilligen sozialen oder ökologischen Dienst attraktiver zu machen, z.B. durch Anerkennung als berufliche Qualifikation und Pluspunkt für den beruflichen Aufstieg.

28.01.04 - Quelle: SPD Bundestagsfraktion
 
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