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Europa stärkt Fluggast - Rechte
Flugreisende in der Europäischen Union können bei Überbuchung und Verspätung im kommenden Jahr auf mehr Entschädigung bestehen. Das beschloss der EU - Aussenministerrat. Deutschland enthielt sich der Stimme. Die Kommission kündigte ähnliche Regelungen auch für Eisenbahnen und Fährschiffe an.

Ulrich Stockmann, SPD - Verkehrsexperte im Europäischen Parlament: 'Die heutige Entscheidung ist ein eindeutiges Signal für mehr Verbraucherschutz. Die Passagiere können nun die Leistungen erwarten, die sie als zahlende Kunden auch verdienen.

Der Schutz der Airline - Kunden bei Nichtbeförderung, Annulierung oder grossen Verspätungen war bisher völlig unzureichend, gerade in der Hauptreisezeit im Sommer war dies ein Grund für Ärger, Verwirrung und Unzufriedenheit. Das wird nun anders, denn die Passagiere haben voraussichtlich ab 01.01.2005 Anrecht auf einen ganzen Katalog von Leistungen.'

Es ist geplant, dass im Falle der Nicht - Beförderung aufgrund des Überbuchens einer Maschine und bei Annulierung von Flügen weniger als 14 Tage vor dem gebuchten Abflug sowie grossen Verspätungen die Fluggäste diverse Rechtsansprüche haben:

Eine deutlich höhere finanzielle Entschädigung als bisher (250, 400 und 600 Euro je nach Länge der Flugstrecke), die Wahl zwischen einem anderen Flug und der Erstattung des Flugpreises sowie Betreuungsleistungen während der Wartezeit (Hotelunterbringung, Mahlzeiten, Erfrischungen).

Des weiteren sieht die neue EU - Verordnung vor, dass im Falle grosser Verspätungen die Fluggäste zwischen einem anderen Flug und der Erstattung des Flugpreises wählen können. Auch dies war bisher nicht möglich.

Die Minister haben sich - so Stockmann - trotz erheblichen Lobby - Drucks gebeugt. Die Industrie werde nicht über Gebühr belastet. Es sei klar gestellt, dass Ausgleichszahlungen dann nicht zu leisten sind, wenn eine Annulierung auf aussergewöhnliche Umstände, z.B. Wetter - Bedingungen, Sicherheits - Risiken oder Streiks, zurück zu führen sind.

Zum anderen liegen die Entschädigungssummen weit unter den ursprünglich von der Kommission vorgesehenen 750 oder 1500 Euro. Es sei somit gelungen sowohl Verbraucher- als auch Airline - Interessen ausgewogenen zu berücksichtigen.

'Ich sehe deshalb nicht, dass die neue Regelung Fluglinien oder Reisebüros in den Ruin treiben wird. Im Gegenteil: Zufriedene Kunden sind heutzutage ein zentraler Faktor im Wettbewerb. Und zur Kundenzufriedenheit gehört auch zu wissen, welche Rechte ich habe und wo ich diese einfordern kann.'

Nach Angaben der EU - Kommission passiert es jährlich etwa 250 000 Passagieren, dass sie trotz eines gültigen Tickets nicht an Bord gelassen werden. Die Gesellschaften haben dann mehr Plätze verkauft als tatsächlich vorhanden. Ein Sprecher sagte, bei höherer Gewalt wie beispielsweise Terrorgefahr, wilden Streiks und schlechtem Wetter seien die Gesellschaften nicht verantwortlich.

Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) und Verkehrminister Manfred Stolpe (SPD) haben Berichten zur Folge ein Nein Deutschlands abgewendet. Justiz- und Wirtschaftsministerium hätten nach Einwänden aus der deutschen Reise - Branche versucht, den Kompromiss zu blockieren.

27.01.04 - Quelle: SPD @rtikeldienst
 
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