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| Europa stärkt Fluggast - Rechte |
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Flugreisende in der Europäischen Union können bei Überbuchung und Verspätung im
kommenden Jahr auf mehr Entschädigung bestehen. Das beschloss der EU - Aussenministerrat. Deutschland
enthielt sich der Stimme. Die Kommission kündigte ähnliche Regelungen auch für
Eisenbahnen und Fährschiffe an.
Ulrich Stockmann, SPD - Verkehrsexperte im Europäischen Parlament: 'Die heutige Entscheidung ist ein
eindeutiges Signal für mehr Verbraucherschutz. Die Passagiere können nun die Leistungen erwarten,
die sie als zahlende Kunden auch verdienen.
Der Schutz der Airline - Kunden bei Nichtbeförderung, Annulierung oder grossen
Verspätungen war bisher völlig unzureichend, gerade in der Hauptreisezeit im Sommer war dies ein
Grund für Ärger, Verwirrung und Unzufriedenheit. Das wird nun anders, denn die Passagiere haben
voraussichtlich ab 01.01.2005 Anrecht auf einen ganzen Katalog von Leistungen.'
Es ist geplant, dass im Falle der Nicht - Beförderung aufgrund des Überbuchens einer Maschine und
bei Annulierung von Flügen weniger als 14 Tage vor dem gebuchten Abflug sowie grossen
Verspätungen die Fluggäste diverse Rechtsansprüche haben:
Eine deutlich höhere finanzielle Entschädigung als bisher (250, 400 und 600 Euro je nach
Länge der Flugstrecke), die Wahl zwischen einem anderen Flug und der Erstattung des Flugpreises sowie
Betreuungsleistungen während der Wartezeit (Hotelunterbringung, Mahlzeiten, Erfrischungen).
Des weiteren sieht die neue EU - Verordnung vor, dass im Falle grosser Verspätungen die Fluggäste
zwischen einem anderen Flug und der Erstattung des Flugpreises wählen können. Auch dies war bisher
nicht möglich.
Die Minister haben sich - so Stockmann - trotz erheblichen Lobby - Drucks gebeugt. Die Industrie werde
nicht über Gebühr belastet. Es sei klar gestellt, dass Ausgleichszahlungen dann nicht zu
leisten sind, wenn eine Annulierung auf aussergewöhnliche Umstände, z.B. Wetter - Bedingungen,
Sicherheits - Risiken oder Streiks, zurück zu führen sind.
Zum anderen liegen die Entschädigungssummen weit unter den ursprünglich von der Kommission
vorgesehenen 750 oder 1500 Euro. Es sei somit gelungen sowohl Verbraucher- als auch Airline - Interessen
ausgewogenen zu berücksichtigen.
'Ich sehe deshalb nicht, dass die neue Regelung Fluglinien oder Reisebüros in den Ruin treiben wird.
Im Gegenteil: Zufriedene Kunden sind heutzutage ein zentraler Faktor im Wettbewerb. Und zur
Kundenzufriedenheit gehört auch zu wissen, welche Rechte ich habe und wo ich diese einfordern kann.'
Nach Angaben der EU - Kommission passiert es jährlich etwa 250 000 Passagieren, dass sie trotz eines
gültigen Tickets nicht an Bord gelassen werden. Die Gesellschaften haben dann mehr Plätze
verkauft als tatsächlich vorhanden. Ein Sprecher sagte, bei höherer Gewalt wie beispielsweise
Terrorgefahr, wilden Streiks und schlechtem Wetter seien die Gesellschaften nicht verantwortlich.
Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) und Verkehrminister Manfred Stolpe (SPD) haben
Berichten zur Folge ein Nein Deutschlands abgewendet. Justiz- und Wirtschaftsministerium hätten
nach Einwänden aus der deutschen Reise - Branche versucht, den Kompromiss zu blockieren.
27.01.04 - Quelle: SPD @rtikeldienst
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