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| Niedersachsen: Spielsucht besser bekämpfen |
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Die SPD - Landtagsfraktion begrüsst das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum staatlichen Sportwettenmonopol.
'Der Landtag muss nun zügig handeln und das Landesgesetz spätestens bis Ende 2007 an die Rechtsprechung des
Gerichts anpassen.
Nur so können wir verhindern, dass künftig private Wettmacher einen Anspruch auf die Erteilung einer
Konzession haben.
In diesem Fall drohen den Sportvereinen und Kulturinitiativen, den Umweltinitiativen und
Wohlfahrtsverbänden in Niedersachsen Einnahmeausfälle in zweistelliger Millionenhöhe', sagte der
innenpolitische Sprecher der SPD - Fraktion Heiner Bartling.
Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass das gegenwärtige Wettmonopol nur zulässig ist, wenn der Staat
die Spielsucht ernsthafter als bislang bekämpfe.
Zurzeit bieten die staatlichen Lotteriegesellschaften Sportwetten an, ohne dass sie gleichzeitig Suchtprävention
betreiben. Auch im Niedersächsischen Lotteriegesetz fehlt eine Verpflichtung der LottoToto GmbH, der Spielsucht
vorzubeugen und die Werbung für die Sportwetten zu beschränken.
Die SPD - Fraktion hat bereits im September vergangenen Jahres einen Antrag in den Landtag eingebracht, in dem die
Landesregierung aufgefordert wird, die staatlichen Sportwetten auf juristisch einwandfreie Basis zu stellen.
30.03.06 - Quelle: SPD Fraktion im Niedersächsischen Landtag
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