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Grünes Licht für grenzüberschreitenden Schutz der Verbraucher
Mit grosser Mehrheit hat das Europäische Parlament eine Richtlinie zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bei grenzüberschreitenden Geschäften beschlossen.

Dazu erklärt die Berichterstatterin, die SPE - Abgeordnete Evelyne Gebhardt: 'Immer wieder hören wir von üblen Machenschaften geldgieriger Geschäftemacher, in deren Netze sich Bürger und Bürgerinnen verfangen haben. Oft kann den Bürgern aus diesen Klauen herausgeholfen werden.

In allen Mitgliedstaaten sind Vorkehrungen zum Schutze der Verbraucher und Verbraucherinnen getroffen worden und in den häufigsten Fällen von Betrug können die nationalen Stellen auch Abhilfe leisten. Problematisch wird es in den etwa 20 Prozent der Fälle, bei denen häufig nur eine fiktive Adresse in Form eines Postfachs in einem anderen Land bekannt ist.

Da wird guter Rat schnell sehr teuer. Um diesen Fällen zu begegnen ist der vorliegende Gesetzentwurf von grosser Wichtigkeit. Dringend ist die Gesetzgebung auch, denn die Probleme häufen sich und wir sollten die Bürger nicht alleine lassen. Bei dem Gesetz geht es in erster Linie um die gegenseitige Hilfe zur Durchsetzung des Rechts der Verbraucher.

Dazu soll in jedem Mitgliedstaat eine öffentliche Stelle benannt werden, die als Ansprechpartnerin für die Behörden in den anderen Mitgliedstaaten fungiert.' Kein Mitgliedstaat werde gezwungen, eine neue Behörde einzurichten. Es bleibe den Staaten überlassen, die in dieser Verordnung erlassenen Aufgaben auf bereits bestehende Behörden zu übertragen.

Evelyne Gebhardt weiter: 'Es geht uns nicht um die Schaffung von Bürokratie, sondern darum, den betrügerischen Machenschaften einiger unsauberen Geschäftemacher, die sich hinter dem Schutz der grenzüberschreitenden Geschäfte verstecken, das Handwerk erfolgreich zu legen.

Um dieses zu erreichen, können die öffentlichen Behörden im Einvernehmen miteinander die Bearbeitung der Fälle Nichtregierungsorganisationen übertragen, wie es zum Beispiel in Deutschland, Österreich oder den Niederlanden Tradition ist.

Ich gehe davon aus, dass in diesen Staaten die Übertragung der Aufgaben auf die bewährten Stellen, wie Verbraucherzentralen oder die Selbstkontrolleinrichtungen der Wirtschaft, die Regel sein wird. Ausnahmen sehe ich nur da, wo zwischen den Behörden besonders schützenswerte Daten ausgetauscht werden müssen. Aber auch da haben wir im Text klare Regelungen gefunden.

Mit der Zustimmung zu diesem Gesetzestext haben wir ein Versprechen eingelöst, das wir alle als Abgeordnete abgegeben haben, nämlich das wir uns für die Belange der Bürger und Bürgerinnen einsetzen wollen', so Evelyne Gebhardt.

30.04.04 - Quelle: SPD @rtikeldienst
 
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