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| Grünes Licht für grenzüberschreitenden Schutz der Verbraucher |
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Mit grosser Mehrheit hat das Europäische Parlament eine Richtlinie zum Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher bei grenzüberschreitenden Geschäften beschlossen.
Dazu erklärt die Berichterstatterin, die SPE - Abgeordnete Evelyne Gebhardt: 'Immer wieder hören
wir von üblen Machenschaften geldgieriger Geschäftemacher, in deren Netze sich Bürger und
Bürgerinnen verfangen haben. Oft kann den Bürgern aus diesen Klauen herausgeholfen werden.
In allen Mitgliedstaaten sind Vorkehrungen zum Schutze der Verbraucher und Verbraucherinnen getroffen
worden und in den häufigsten Fällen von Betrug können die nationalen Stellen auch Abhilfe
leisten. Problematisch wird es in den etwa 20 Prozent der Fälle, bei denen häufig nur eine
fiktive Adresse in Form eines Postfachs in einem anderen Land bekannt ist.
Da wird guter Rat schnell sehr teuer. Um diesen Fällen zu begegnen ist der vorliegende Gesetzentwurf
von grosser Wichtigkeit. Dringend ist die Gesetzgebung auch, denn die Probleme häufen sich und wir
sollten die Bürger nicht alleine lassen. Bei dem Gesetz geht es in erster Linie um die gegenseitige
Hilfe zur Durchsetzung des Rechts der Verbraucher.
Dazu soll in jedem Mitgliedstaat eine öffentliche Stelle benannt werden, die als Ansprechpartnerin
für die Behörden in den anderen Mitgliedstaaten fungiert.' Kein Mitgliedstaat werde gezwungen,
eine neue Behörde einzurichten. Es bleibe den Staaten überlassen, die in dieser Verordnung
erlassenen Aufgaben auf bereits bestehende Behörden zu übertragen.
Evelyne Gebhardt weiter: 'Es geht uns nicht um die Schaffung von Bürokratie, sondern darum, den
betrügerischen Machenschaften einiger unsauberen Geschäftemacher, die sich hinter dem Schutz der
grenzüberschreitenden Geschäfte verstecken, das Handwerk erfolgreich zu legen.
Um dieses zu erreichen, können die öffentlichen Behörden im Einvernehmen miteinander die
Bearbeitung der Fälle Nichtregierungsorganisationen übertragen, wie es zum Beispiel in
Deutschland, Österreich oder den Niederlanden Tradition ist.
Ich gehe davon aus, dass in diesen Staaten die Übertragung der Aufgaben auf die bewährten Stellen,
wie Verbraucherzentralen oder die Selbstkontrolleinrichtungen der Wirtschaft, die Regel sein wird.
Ausnahmen sehe ich nur da, wo zwischen den Behörden besonders schützenswerte Daten ausgetauscht
werden müssen. Aber auch da haben wir im Text klare Regelungen gefunden.
Mit der Zustimmung zu diesem Gesetzestext haben wir ein Versprechen eingelöst, das wir alle als
Abgeordnete abgegeben haben, nämlich das wir uns für die Belange der Bürger und
Bürgerinnen einsetzen wollen', so Evelyne Gebhardt.
30.04.04 - Quelle: SPD @rtikeldienst
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