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Väter im Erziehungs - Urlaub immer noch eine Ausnahme
Väter im Erziehungsurlaub sind trotz verbesserter gesetzlicher Möglichkeiten immer noch eine absolute Seltenheit. 'Väter am Wickeltisch und in der Krabbelgruppe sind immer noch die Ausnahme', sagte Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) bei der Vorstellung einer umfassenden Studie zu dieser Frage.

Danach hat die Zahl der Väter zwar zugenommen, die sich in den ersten zwei Jahren an Stelle ihrer Berufstätigkeit ganz oder teilweise ihren Kindern widmen. Insgesamt nehmen jedoch nur fünf Prozent der Väter die Angebote wahr.

Vor in Kraft treten der neuen Gesetzeslage Anfang 2001 waren nur 1,5 Prozent der Väter bereit, sich zulasten ihres Berufes für die Erziehung zu engagieren.

Eltern können nach geltendem Recht bis zu drei Jahren den früheren Erziehungsurlaub beantragen, der heute Elternzeit genannt wird. Danach besteht während der Elternzeit in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Jeder Elternteil kann in der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden statt der vorher zulässigen 19 Stunden Teilzeit arbeiten. Mütter und Väter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen.

Schmidt sagte, die Neuregelungen hätten sich im Kern bewährt und würden auch in den Firmen mittlerweile akzeptiert. Allerdings klafften immer noch Wunsch und Wirklichkeit bei den Arbeitszeiten auseinander. Grund seien vor allem fehlende Angebote für die Betreuung von Kindern.

Ausschlaggebend für die Entscheidung von Familien, dass Väter in Elternzeit gehen, ist laut Studie vor allem die Einkommens - Situation.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Väter an der Elternzeit beteiligen, steigt unter der Bedingung, dass beide Partner gleich viel verdienen oder das Einkommen der Mutter höher als das des Vaters ist. Auch haben viele Väter immer noch Angst davor, bei Beanspruchung der Elternzeit Karrierenachteile erleiden zu müssen.

Nach der Studie, die auf einer repräsentativen Befragung von Familien und Unternehmen beruht, nehmen 85 Prozent der anspruchsberechtigten Haushalte Elternzeit.

Weiterhin überwiegt aber die traditionelle Arbeitsteilung, bei der der Vater nach der Geburt weiter arbeitet, und die Mutter ihre Tätigkeit vollständig unterbricht. Immerhin in rund 30 Prozent der Fälle würde die Mutter eine Teilzeitarbeit aufnehmen.

18.06.04 - Quelle: SPD @rtikeldienst
 
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