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| Väter im Erziehungs - Urlaub immer noch eine Ausnahme |
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Väter im Erziehungsurlaub sind trotz verbesserter gesetzlicher Möglichkeiten immer noch eine
absolute Seltenheit. 'Väter am Wickeltisch und in der Krabbelgruppe sind immer noch die Ausnahme',
sagte Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) bei der Vorstellung einer umfassenden Studie zu
dieser Frage.
Danach hat die Zahl der Väter zwar zugenommen, die sich in den ersten zwei Jahren an Stelle ihrer
Berufstätigkeit ganz oder teilweise ihren Kindern widmen. Insgesamt nehmen jedoch nur fünf
Prozent der Väter die Angebote wahr.
Vor in Kraft treten der neuen Gesetzeslage Anfang 2001 waren nur 1,5 Prozent der Väter bereit, sich
zulasten ihres Berufes für die Erziehung zu engagieren.
Eltern können nach geltendem Recht bis zu drei Jahren den früheren Erziehungsurlaub beantragen,
der heute Elternzeit genannt wird. Danach besteht während der Elternzeit in Unternehmen mit mehr als
15 Mitarbeitern ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn keine dringenden betrieblichen
Gründe dagegen sprechen.
Jeder Elternteil kann in der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden statt der vorher zulässigen 19
Stunden Teilzeit arbeiten. Mütter und Väter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen.
Schmidt sagte, die Neuregelungen hätten sich im Kern bewährt und würden auch in den Firmen
mittlerweile akzeptiert. Allerdings klafften immer noch Wunsch und Wirklichkeit bei den Arbeitszeiten
auseinander. Grund seien vor allem fehlende Angebote für die Betreuung von Kindern.
Ausschlaggebend für die Entscheidung von Familien, dass Väter in Elternzeit gehen, ist laut
Studie vor allem die Einkommens - Situation.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Väter an der Elternzeit beteiligen, steigt unter der Bedingung,
dass beide Partner gleich viel verdienen oder das Einkommen der Mutter höher als das des Vaters ist.
Auch haben viele Väter immer noch Angst davor, bei Beanspruchung der Elternzeit Karrierenachteile
erleiden zu müssen.
Nach der Studie, die auf einer repräsentativen Befragung von Familien und Unternehmen beruht, nehmen
85 Prozent der anspruchsberechtigten Haushalte Elternzeit.
Weiterhin überwiegt aber die traditionelle Arbeitsteilung, bei der der Vater nach der Geburt weiter
arbeitet, und die Mutter ihre Tätigkeit vollständig unterbricht. Immerhin in rund 30 Prozent der
Fälle würde die Mutter eine Teilzeitarbeit aufnehmen.
18.06.04 - Quelle: SPD @rtikeldienst
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