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Frauen und Männer zahlen künftig gleiche Beiträge
Versicherer, die staatlich geförderte Riesterrenten anbieten, müssen ab 2006 einheitliche Tarife für Männer und Frauen - so genannte Unisex - Tarife - vorsehen. Für neu abgeschlossene Verträge werden Männer und Frauen ab 2006 gleich hohe Beiträge zahlen.

So sieht es das Alterseinkünftegesetz vor, dem der Deutsche Bundestag am 29. April zugestimmt hat. Für bereits laufende Verträge und Verträge, die noch bis zum 31. Dezember 2005 abgeschlossen werden, bleibt es bei der bisherigen Regelung mit unterschiedlichen Tarifen für Männer und Frauen.

Mit der Neuregelung wird der geschlechtsspezifischen Benachteiligung von Frauen bei der privaten zusätzlichen Altersvorsorge ein Ende bereitet. Die Riesterrente wird damit gerechter und überschaubarer und die zusätzliche private Altersvorsorge attraktiver.

Bislang müssen Frauen wegen ihrer höheren Lebenserwartung (im Durchschnitt um gut vier Jahre) bei Riesterrenten - Verträgen einen höheren Beitrag als Männer zahlen. Dies widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Solche geschlechtsspezifischen Unterschiede werden auch bei den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung nicht gemacht, denn dort gilt: einheitlicher Tarif und einheitliche Leistung.

Bundesfamilienministerin Renate Schmidt hat bereits am 27. April die Einigung der Koalitionsfraktionen im Vorfeld der Abstimmung ausdrücklich begrüsst: 'Bei der tatsächlichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen sind wir einen wichtigen Schritt nach vorne gegangen.'

Die staatliche Förderung der privaten Altersversorgung werde es künftig nur für Produkte geben, die nicht zwischen niedrigeren Männer- und höheren Frauentarifen unterschieden. 'Dafür habe ich mich stark gemacht. Dies war verfassungsrechtlich und EU - rechtlich geboten und ist zudem ein Gebot der Gerechtigkeit. Wir haben einen deutlichen Fortschritt für Frauen erreicht', so Schmidt.

Unisex - Tarife bei der Riesterrente sind seit längerem eine Forderung von Vertreterinnen und Vertretern aus Parteien, Gewerkschaften, Sozialverbänden und anderen. Überdies entspricht die jetzt beschlossene Regelung Vorgaben der EU - Kommission.

Der EU - Gleichstellungsrichtlinie zufolge sollen 'Männer und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen' Gleichbehandlung erfahren. Den Mitgliedstaaten wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt, dies in nationales Recht umzusetzen.

Deutschland erfüllt diese Forderung mit der Neuregelung der Riesterrente im Alterseinkünftegesetz. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

30.04.04 - Quelle: Regierung online
 
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