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Vermögensanrechnung beim Arbeitslosengeld II
Zur Diskussion um die Berücksichtigung von Vermögen bei den Langzeitarbeitslosen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD - Bundestagsfraktion, Ludwig Stiegler:

Hartnäckig wird immer wieder öffentlich erklärt, die neuen Anrechnungsvorschriften für vorhandenes Vermögen führten dazu, dass eine halbe Million Arbeitslosenhilfeempfänger kein Arbeitslosengeld II erhalten würden.

Wer sich das Gesetz anschaut, wird feststellen, dass die Anrechnung von Vermögen, insbesondere der Altersvorsorge, auf Leistungen für Langzeitarbeitslose beim neuen Leistungsrecht viel grosszügiger gehandhabt wird als bei der Arbeitslosenhilfe.

Von der Anrechnung frei bleibt Geldvermögen in Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners. Für jeden verbleibt ein Mindestfreitbetrag von 4.100 Euro und maximal 13.000 Euro.

Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eines Hilfebedürftigen wird darüber hinaus für notwendige Anschaffungen ein Freibetrag von 750 Euro vom zu verwertenden Vermögen abgezogen.

Anrechnungsfrei sind der Hausrat, für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein Kraftfahrzeug sowie ein selbst genutztes Hausgrundstück, soweit sie nach Art und Grösse gemessen an den Lebensumständen während des Leistungsbezuges angemessen sind.

Im weiten Umfang werden vom verwertbaren Vermögen Aufwendungen für die Alterssicherung ausgenommen.

Grosszügiger als bei der Arbeitslosenhilfe bleibt ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinen Partner bis zu einem Höchstbetrag von 13.000 Euro ohne Verrechnung mit dem anderen Schonvermögen anrechnungsfrei für geldwerte, der Altersvorsorge dienende Ansprüche, soweit sie vor Eintritt in den Ruhestand nicht verwertet werden können.

In dieser Grössenordnung gehören Lebensversicherungen, Rentensparverträge und ähnliche Alterssicherungsvermögen zum Schonvermögen. Wie bereits im Rahmen der Arbeitslosenhilfe ist die Riesterrente ohne Obergrenze anrechnungsfrei.

Die zur Verunsicherung der Öffentlichkeit gemalten Schreckensbilder, dass massenhaft Arbeitslosenhilfebezieher wegen vorhandenen Vermögens keine Leistungen erhalten, gar regelmässig ihre Lebensversicherungen verwerten müssten, hat mit den Regelungen zum Arbeitslosengeld nichts zu tun.

Hier geht es nur um Stimmungsmache und Verunsicherung der Bevölkerung.

30.06.04 - Quelle: SPD Bundestagsfraktion
 
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