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Niedersachsen: Herr Althusmann irrt
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig aufgehoben, demzufolge für die Erhebung von Langzeitstudiengebühren im kommenden Sommersemester die Rechtsgrundlage fehlt.

Die Lüneburger Richter haben dabei nicht geprüft, ob die Argumentation der Verwaltungsgerichts schlüssig war.

Sie haben lediglich darauf verwiesen, dass der 'Landesgesetzgeber mit Blick auf die Erhebung von Langzeitstudiengebühren für das Sommersemester 2006 inzwischen für die von der Vorinstanz vermisste Klarstellung der Gesetzeslage gesorgt hat.'

'Das Triumphgeheul von Herrn Althusmann ist vor diesem Hintergrund nicht minder peinlich als die Justizschelte aus dem Wissenschaftsministerium', sagte dazu die hochschulpolitische Sprecherin der SPD - Fraktion Dr. Gabriele Andretta.

'Wenn Herr Althusmann in seiner Pressemitteilung behauptet, das Oberverwaltungsgericht habe festgestellt, 'dass das Wissenschaftsministerium eine einwandfreie und rechtssichere Gesetzesarbeit geleistet' habe, ist das schlicht die Unwahrheit.

Ich hoffe, der Herr Kollege hat vor seiner Kommentierung die Lüneburger Entscheidung nicht gelesen. Denn ansonsten müsste man ihm eine bewusste Lüge unterstellen.'

'Herr Stratmann hätte sich, den Studierenden und den Hochschulen diese lachhafte Posse ersparen können, wenn er beim Haushaltsbegleitgesetz sauber gearbeitet hätte', so Andretta.

21.04.06 - Quelle: SPD Fraktion im Niedersächsischen Landtag
 
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