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Steuersätze werden weiter gesenkt
Mit der Steuerreform hat die Bundesregierung einen zentralen Bestandteil ihrer steuerpolitischen Gesamtstrategie verwirklicht. Niedrige Steuern sind wichtig für die konjunkturelle Entwicklung und für die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Forderungen nach einem Aufschnüren dieses Steuersenkungspakets erteilt Bundeskanzler Gerhard Schröder eine Absage. Die weitere Steuersenkung sei im Gesetz enthalten, 'die ist beschlossen und die wird auch durchgeführt,' sagte Bundeskanzler Schröder am 15. August in einem Interview im ZDF.

Deutlich sprach er sich gegen den Vorwurf aus, dass die Bundesregierung die Kleinen belaste und die Grossen entlaste. Die Regierung habe die Eingangssteuerstufen sehr deutlich runtergesetzt.

Schröder sagte, er glaube nicht, dass man von einer Gerechtigkeitslücke reden könne. 'Das, was wir getan haben, lässt sich auch unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit vertreten und was wir tun, nämlich der Umbau der sozialen Sicherungssysteme, hat ein ganz klares Ziel: Wir wollen dieses System erhalten, damit wir auch unseren Kindern und deren Kindern, Ihren wie meinen, noch helfen,' so Schröder.

Ab Januar 2005 wird der Eingangssteuersatz von ehemals 25,9 Prozent (1998) auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz von ehemals 53 Prozent auf 42 Prozent gesunken sein, der Grundfreibetrag ist im gleichen Zeitraum von 6.322 Euro auf 7.664 Euro gestiegen. Damit sinken die Steuersätze auf ein Rekordniedrigniveau.

Die Gesamtentlastung dieser Massnahmen für die Privathaushalte beträgt mehr als 40 Milliarden Euro - jährlich.

Die Steuerreform vermindert insbesondere die steuerliche Belastung von Arbeitnehmern mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie von Familien mit Kindern. Zudem profitieren die Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen von der Erhöhung der Freibeträge.

Von einem Land mit nicht mehr wettbewerbsfähigen Steuersätzen hat sich die Bundesrepublik innerhalb weniger Jahre zu einem Land entwickelt, das auch im internationalen Vergleich zu den Ländern mit sehr niedrigen Einkommensteuersätzen und einer geringen Steuerlast zählt.

Die aktuellen Einkommensteuersätze
  • Der Grundfreibetrag, das ist der steuerfreie Teil des Einkommens, ist pro Person von 7.235 auf 7.664 Euro gestiegen.

  • Der Eingangssteuersatz ist von 19,9 Prozent auf jetzt 16 Prozent gesunken. Zum 1. Januar 2005 sinkt er dann auf 15 Prozent.

  • Der Höchststeuersatz ist von 48,5 Prozent auf 45 Prozent gesunken und wird weiter auf 42 Prozent zum 1. Januar 2005 sinken.
18.08.04 - Quelle: Regierung online
 
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