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| Niedersachsen: Alternativen zu Schattenhaushalten |
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A. Blockade beim Subventionsabbau kostet NDS 500 Mio. Euro
1. Niedersachsen und die anderen CDU - regierten Länder haben das Steuervergünstigungsabbaugesetz 2002 fast
vollständig abgelehnt.
Das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens vom 11.04.2003 führte im Vergleich zum Ursprungsgesetz
zu Steuermindereinnahmen von ca. 250 Mio. Euro für NDS.
Die Landesregierung Wulff / Hirche hat unter anderem den Abbau von folgen den Subventionen verhindert:
- Begrenzung der ermässigten Umsatzsatzsteuer (7 %) auf lebensnotwendige Güter: 90 Mio. Euro
- Besteuerung privater Veräusserungsgewinne von Aktien und Immobilien: 25 Mio. Euro
- Beschränkung der Gebäudeabschreibung: 24 Mio. Euro
2. Im Dezember 2003 ist das Haushaltsbegleitgesetz 2004 mit dem Gesetz über die Reform der Gewerbesteuer
im Vermittlungsausschuss wesentlich abgeschwächt worden.
Die Differenz zwischen ursprünglichen Gesetzesbeschlüssen und Vermittlungsergebnis führte für NDS zu
Mindereinnahmen von insgesamt rund 290 Mio. Euro.
Wesentliche Punkte waren:
- Verhinderung der Abschaffung der Eigenheimförderung belastet Niedersachsen mit 60 Mio. Euro (in den
nächsten Jahren stark aufwachsend: 2006 90 Mio. Euro, 2007 120 Mio. Euro)
- Entfernungspauschale 70 Mio. Euro
- Gewerbesteuer (Auswirkungen auf NDS) 90 Mio. Euro
In der Summe bezahlt das Land Niedersachsen einen hohen Preis für die Parteitaktik seines Ministerpräsidenten
im Bundesrat: 500 Mio. Euro jährlich (!) gehen dem Land Niedersachsen an Steuereinnahmen verloren.
CDU und FDP bedienen mit diesem Geld ihre Klientel und ihre Lobbyisten. In Niedersachsen müssen dafür Schüler,
Studenten, die Mitarbeiter des Landes, der Sport, die Wohlfahrtsverbände, Behinderte und alte Menschen zahlen.
B. Verzicht auf die Spitzensteuersatz - Absenkung
Zum 01.01.2005 soll die dritte Stufe der Steuerreform in Kraft treten. Damit sollen der Eingangssteuersatz von 16
Prozent auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz von 45 Prozent auf 42 Prozent abgesenkt werden.
Bei Verzicht auf die Absenkungen des Spitzensteuersatzes unter Beibehaltung der Steuersenkung für alle anderen
Einkommensgruppen (Proportionalzone), könnten bundesweit rund 2,5 Mrd. Euro eingespart werden.
Für Niedersachsen ergäbe dies eine Einsparung von 125 Mio. Euro. Von dieser Massnahme wären nur die zu
versteuernden Einkommen von mehr als 52.152 Euro betroffen. Alle anderen würden in Genuss der Steuersenkung kommen.
C. Mischfinanzierungen und Gemeinschaftsaufgaben
Das Land Niedersachsen erhält im Jahre 2004 rund 2,5 Mrd. Euro vom Bund. In dieser Summe sind zum Beispiel die
Bundesergänzungszuweisungen in der Höhe von ca. 675 Mio. Euro enthalten, über die das Land frei verfügen kann.
Das Land erhält aber auch Zweck gebundene Gelder:
- 222 Mio. Euro aus den drei Gemeinschaftsaufgaben (GA) für den Hochschulbau, die regionale Wirtschaftsstruktur
und den Küstenschutz
- 597 Mio. Euro für den Betrieb des Schienenpersonennahverkehr als Regionalisierungsmittel
- 140 Mio. Euro für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinde (GVFG)
- Darüber hinaus zahlt der Bund noch zweckgebundene Mittel für Wissenschaft und Forschung, zur Förderung des
Städtebau, den sozialen Stadtumbau und weitere Aufgaben
In der Summe sind dies Zweck gebundene Mittel in Höhe von über einer Milliarde Euro! Zur Zeit wird in der
Föderalismuskommission des Bundes über diese Mittel verhandelt.
Die Position des Landes müsste lauten: All diese Mittel werden den Ländern zur freien Verfügung übertragen werden.
Bei einer 10 - 20 prozentigen Kürzung dieser Mittel im Landeshaushalt stünden weitere 100 - 200 Mio. Euro als
Einsparungen zur Verfügung.
Im Gegenzug stimmt das Land Niedersachsen den Forderungen der Bundesregierung nach einem weiteren Abbau von Subventionen
im Bundesrat zu. (siehe die Punkte A und B)
28.07.04 - Quelle: SPD Fraktion im Niedersächsischen Landtag
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