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Hartz IV - 'Schiet, wa?'
Seit dem 19. Juli verschickt die Bundesagentur für Arbeit 16 - seitige Fragebögen an alle Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Die Verunsicherung unter den Betroffenen ist gross.

Bei einer Info - Aktion der Tageszeitung Berliner Kurier am Mittwoch im Stadtteil Lichtenberg zeigte sich, wie gross. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger stellten dem DGB - Experten Ingo Kolf Fragen, die belegen, wie tief Hartz IV in das Leben eingreift.

'Soll ich meine Kinder zum Auszug bewegen, damit mir mehr Geld bleibt?' Oder: 'Soll ich lieber nicht mit meinem Freund zusammenziehen?'

'Nicht zusammen wohnen ist oft günstiger'
'Müssen wir die Wohnung wechseln?' fragt Herr H. den DGB - Experten Ingo Kolf. Er hat gehört, dass Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes II (ALG II) nur relativ geringe Mietkosten geltend machen können.

In Berlin etwa 300 Euro Warmmiete für einen Alleinstehenden. Für viele bedeutet das: Ausziehen. Herr H. bekommt zur Zeit 480 Euro Arbeitslosenhilfe. Er zahlt 400 Euro Miete. Seine Freundin, mit der er zusammen wohnt, verdient netto 800 Euro monatlich.

Kolf rechnet vor: 'Sie haben als sog. eheähnliche Gemeinschaft einen Anspruch auf 622 Euro ALG II (Wenn man zu zweit in einem Haushalt lebt. Singles bekommen 345 Euro). Dazu können Sie die 400 Euro Mietkosten geltend machen, macht zusammen 1.022 Euro.

Da Sie mit Ihrer Freundin zusammenwohnen, wird Ihnen deren Einkommen in Höhe von 800 Euro abzüglich eines Freibetrages von 180 Euro voll angerechnet. Das heisst, sie bekommen 402 Euro ALG II. Das sind rund 80 Euro weniger als bisher.'

Kolf fasst zusammen: 'Wenn Sie nicht zusammen wohnen, ist es günstiger. Andererseits laufen Sie Gefahr, aus Ihrer Wohnung raus zu müssen, wenn Sie alleine leben. Die Miete von 400 Euro ist zu hoch; sie gilt nicht mehr als angemessen.'

Herr H.: 'Wohn ich allein, bin ich der Angeschissene. Und zu zweit bin ich auch der Angeschissene.'

'Man wird bestraft, wenn man arbeitet - oder?'
Frau H. (45) aus Schönwalde erhält 1.030 Euro Arbeitslosenhilfe plus 154 Euro Kindergeld. In ihrer 72 qm grossen Wohnung lebt sie mit ihren beiden Töchtern. Die Jüngste verdient 750 Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr, die Ältere studiert und bekommt BaföG.

Sie fragt: 'Muss ich meine Kinder dieses Jahr rausschmeissen, weil das Einkommen meiner Töchter angerechnet wird?'

Ingo Kolf beruhigt: 'Das Einkommen ihrer Töchter wird nicht angerechnet.' Dennoch muss Frau H. mit Einbussen rechnen. Das ALG II beträgt für sie 345 Euro. Dazu kommt die Miete in Höhe von 350 Euro. Frau H. verdient ausserdem 165 Euro nebenbei als Aushilfskraft. Sie will wissen, was ihr künftig davon bleibt. 'Es sind rund 25 Euro', sagt Ingo Kolf.

Frau H.: 'Man wird bestraft, wenn man arbeitet, oder?'

'Wenn mein Sohn das hört, dann wird der irre.'
Frau G. aus Charlottenburg ist für ihren Sohn hier. Er bekommt 970 Euro Arbeitslosenhilfe. Der 54 jährige Sohn wohnt bei Frau G., seitdem er arbeitslos wurde und von seiner Freundin aus der gemeinsamen Wohnung geschmissen wurde.

Ingo Kolf rechnet vor: 'Der Regelsatz, der Ihrem Sohn in Berlin fürs Leben zugestanden wird, beträgt 345 Euro. Das macht einen Unterschied zur jetzigen Arbeitslosenhilfe von 625 Euro.'

Frau G.: 'Wenn das mein Sohn hört, dann wird der irre.'

Ingo Kolf rät: 'Sie können mit ihrem Sohn einen Untermietvertrag abschliessen. Denn Mietkosten werden übernommen. Ausserdem sollte Ihr Sohn seinen Antrag auf ALG II mit einem Schreiben von Ihnen ergänzen, indem Sie erklären, dass Sie ihren Sohn nicht finanziell unterstützen.'

'Sie bekommen deutlich weniger als bisher', sagt Ingo Kolf.
Frau K. bekommt 470 Euro Arbeitslosenhilfe. Ihr Mann erhält 811 Euro Rente. Die Miete beträgt 350 Euro warm. Frau K. fragt: 'Was muss ich ab nächstem Jahr erwarten?'

Ingo Kolf: 'Das Einkommen Ihres Mannes und Ihr Einkommen wird zusammengelegt. Die Rente wird voll auf das ALG II angerechnet. Zum Lebensunterhalt werden Ihnen und ihrem Mann insgesamt 622 Euro zugestanden. Plus 350 Euro Miete macht das 972 Euro. Die Rente in Höhe von 811 Euro wird voll angerechnet, es bleiben Ihnen 161 Euro. Das sind 309 Euro weniger. Tut mir leid.'

'Schiet, wa?' sagt Frau K.

'Soll ich mein Erspartes unters Kopfkissen legen?'
Die 43 jährige Frau M. hat 30.000 Mark geerbt. Jetzt ist sie seit drei Jahren arbeitslos. Sie fragt: 'Darf ich das Geld behalten?'

Ingo Kolf bedauert. 'Pro Lebensjahr dürfen Sie 200 Euro behalten, macht bei Ihnen 8.600 Euro. Der Rest wird angerechnet.' Frau M. fragt: 'Also hole ich mein Geld vom Konto und lege es unters Kopfkissen?' Ingo Kolf: 'Das wäre nicht korrekt.'

Der DGB - Experte rät: 'Geben Sie das Geld für wichtige Anschaffungen aus. Oder investieren Sie es in die Riester - Rente oder in eine Lebensversicherung, die erst bei Rentenantritt ausbezahlt wird.' Frau M.: 'Und wenn ich nichts unternehme und den Fragebogen nicht ausfülle?' Ingo Kolf: 'Dann bekommen Sie gar nichts und sind auch nicht mehr kranken- und rentenversichert.'

Frau M.: 'Au weia.'

31.08.04 - Quelle: DGB
 
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