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| Zulassung von Genmais - Saatgut per Gericht abgelehnt |
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Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem Eilverfahren die von drei Saatgutherstellern beantragte Zulassung
der Genmais - Sorte MON 810 abgelehnt.
'Das Gericht hat einen richtigen Beschluss gefasst. Damit wird es vorerst nicht zu einem flächendeckenden Anbau
dieses Genmaises kommen, der nicht mehr rückgängig zu machen wäre', sagte Bundesverbraucherministerin
Renate Künast in Berlin.
Die Hersteller hatten eine vorläufige Sortenzulassung beantragt, mit der das Inverkehrbringen des Saatgutes in
Europa uneingeschränkt zulässig geworden wäre.
Für einen Erfolg im Eilverfahren wäre eine hohe Wahrscheinlichkeit erforderlich, im Hauptsacheverfahren zu
obsiegen. Diese konnte das Verwaltungsgericht jedoch nicht feststellen.
28.09.05 - Quelle: BMVEL
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