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Arbeitszeitkonten: Riskant für Beschäftigte
Der Trend zur Arbeitszeitflexibilisierung mittels Arbeitszeitkonten hält an. Nach einer Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) führen 65 Prozent der Betriebe Zeitkonten. Im Fall einer Insolvenz können die Beschäftigten allerdings leer ausgehen. Denn der Insolvenzschutz für Arbeitszeitguthaben ist bisher nur unzulänglich geregelt.

1998 wurde das 'Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen' (§ 7d SGB IV) verabschiedet. Ein Insolvenzschutz für Arbeitszeitkonten wurde vorgeschrieben, aber nur für Wertguthaben, die über 7.245 (neue Bundesländer 6.090) Euro liegen und in einem Zeitraum von mindestens 27 Monaten ausgeglichen werden müssen.

Damit bietet § 7d in der Praxis kaum konkreten Schutz. Denn Arbeitszeitflexibilisierung wird überwiegend über Kurzzeitkonten von bis zu einem Jahr Ausgleichszeitraum realisiert. So ergab die Befragung des IW, dass 79 Prozent der Unternehmen mit Arbeitszeitguthaben Kurzzeitkonten und lediglich 39 Prozent Langzeitkonten führen.

Ein weiterer Schwachpunkt des § 7d ist seine Folgenlosigkeit: Auch Unternehmen, die Langzeitkonten nicht gegen Insolvenz sichern, müssen keine Sanktionen befürchten. Die Beschäftigten sind gleichwohl verpflichtet, sich an Arbeitszeitkonten - Regelungen zu beteiligen, wenn der Betrieb sie einführt.

Das Risiko, Arbeitszeitguthaben schlagartig zu verlieren, ist in den letzten Jahren gestiegen. Zwischen 1991 und 2003 stieg die Zahl der jährlichen Unternehmensinsolvenzen von 10.000 auf knapp 40.000. In 55 Prozent aller Fälle konnte mangels Masse kein Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Ohne Sicherung der Konten verlieren Beschäftigte in solchen Fällen ihre Wertguthaben, denn das Insolvenzgeld deckt lediglich Ansprüche aus den letzten drei Monaten ab.

Eine Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) unter Betriebs- und Personalräten ergab, dass nur in einer Minderzahl der Unternehmen Altersteilzeit- und Arbeitszeitguthaben gegen Insolvenz gesichert sind.

Vor allem Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sichern die Guthaben: 63,5 Prozent haben einen Insolvenzschutz für Altersteilzeitguthaben, 41,4 Prozent für Kurzzeitkonten. Bei den kleinen Unternehmen mit bis zu 99 Beschäftigten schützen jeweils nur rund 37 Prozent diese Guthaben gegen Insolvenz.

Der DGB - Bundesvorstand hat bereits im Oktober 2004 ein Eckpunktepapier zum Insolvenzschutz von Arbeitszeitkonten vorgelegt. Danach sollte § 7d SGB IV strenger gefasst werden.

Vorbild ist aus Sicht des DGB das 2004 novellierte Altersteilzeitgesetz (ATZ). § 8a ATG schreibt verbindlich die Insolvenzsicherung von Guthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen im Blockmodell vor und schliesst bestimmte nicht - insolvenzfeste Sicherungswege aus.

Ausserdem ist der Arbeitgeber gegenüber Beschäftigten und Betriebsrat informationspflichtig. Die ArbeitnehmerInnen können zudem bestimmte Sicherungswege einklagen. Sofern der Insolvenzschutz tarifvertraglich vorgegeben ist, soll diese Regelung Vorrang vor dem Gesetz haben.

Allerdings spielt die Festschreibung des Insolvenzschutzes in Tarifverträgen in der Praxis keine überragende Rolle, wie Marc Schietinger vom Institut für Arbeit und Technik in den WSI - Mitteilungen 6 / 05 feststellt:

'Tarifverträge haben sich zwar in bestimmten Branchen als eine wichtige Unterstützung für die Einführung einer Insolvenzsicherung herausgestellt, für einen Durchbruch auf breiter Basis können sie aber (noch immer) nicht sorgen.'

Die rot - grüne Bundesregierung hat bisher keine ernsthaften Anstalten gemacht, den Insolvenzschutz zu verschärfen. Sozialdemokraten haben das Thema allerdings in ihr Wahlmanifest aufgenommen: 'Die SPD wird einen wirksamen gesetzlichen Insolvenzschutz für Arbeitszeitkonten schaffen.'

Wie der konkret aussehen soll, ist unklar. Die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der SPD - Bundestagsfraktion hat Gespräche mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern zum Thema geführt, aber noch keine abschliessende Entscheidung getroffen.

Eine CDU - geführte Bundesregierung will den Insolvenzschutz von Arbeitszeitkonten 'wohlwollend prüfen'. Gleichwohl plant die Union aber, das Altersteilzeitgesetz so schnell wie möglich abzuschaffen - und damit auch den einzig verbindlichen Insolvenzschutz.

31.08.05 - Quelle: Einblick
 
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