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| Arbeitszeitkonten: Riskant für Beschäftigte |
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Der Trend zur Arbeitszeitflexibilisierung mittels Arbeitszeitkonten hält an. Nach einer Umfrage des Instituts
der deutschen Wirtschaft (IW) führen 65 Prozent der Betriebe Zeitkonten. Im Fall einer Insolvenz können
die Beschäftigten allerdings leer ausgehen. Denn der Insolvenzschutz für Arbeitszeitguthaben ist bisher
nur unzulänglich geregelt.
1998 wurde das 'Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen' (§ 7d SGB IV) verabschiedet.
Ein Insolvenzschutz für Arbeitszeitkonten wurde vorgeschrieben, aber nur für Wertguthaben, die über
7.245 (neue Bundesländer 6.090) Euro liegen und in einem Zeitraum von mindestens 27 Monaten ausgeglichen werden
müssen.
Damit bietet § 7d in der Praxis kaum konkreten Schutz. Denn Arbeitszeitflexibilisierung wird überwiegend
über Kurzzeitkonten von bis zu einem Jahr Ausgleichszeitraum realisiert. So ergab die Befragung des IW, dass 79
Prozent der Unternehmen mit Arbeitszeitguthaben Kurzzeitkonten und lediglich 39 Prozent Langzeitkonten führen.
Ein weiterer Schwachpunkt des § 7d ist seine Folgenlosigkeit: Auch Unternehmen, die Langzeitkonten nicht gegen
Insolvenz sichern, müssen keine Sanktionen befürchten. Die Beschäftigten sind gleichwohl verpflichtet,
sich an Arbeitszeitkonten - Regelungen zu beteiligen, wenn der Betrieb sie einführt.
Das Risiko, Arbeitszeitguthaben schlagartig zu verlieren, ist in den letzten Jahren gestiegen. Zwischen 1991 und 2003
stieg die Zahl der jährlichen Unternehmensinsolvenzen von 10.000 auf knapp 40.000. In 55 Prozent aller
Fälle konnte mangels Masse kein Insolvenzverfahren eröffnet werden.
Ohne Sicherung der Konten verlieren Beschäftigte in solchen Fällen ihre Wertguthaben, denn das
Insolvenzgeld deckt lediglich Ansprüche aus den letzten drei Monaten ab.
Eine Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) unter Betriebs- und
Personalräten ergab, dass nur in einer Minderzahl der Unternehmen Altersteilzeit- und Arbeitszeitguthaben
gegen Insolvenz gesichert sind.
Vor allem Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sichern die Guthaben: 63,5 Prozent haben einen
Insolvenzschutz für Altersteilzeitguthaben, 41,4 Prozent für Kurzzeitkonten. Bei den kleinen Unternehmen
mit bis zu 99 Beschäftigten schützen jeweils nur rund 37 Prozent diese Guthaben gegen Insolvenz.
Der DGB - Bundesvorstand hat bereits im Oktober 2004 ein Eckpunktepapier zum Insolvenzschutz von Arbeitszeitkonten
vorgelegt. Danach sollte § 7d SGB IV strenger gefasst werden.
Vorbild ist aus Sicht des DGB das 2004 novellierte
Altersteilzeitgesetz (ATZ). § 8a ATG schreibt verbindlich die Insolvenzsicherung von Guthaben aus
Altersteilzeitvereinbarungen im Blockmodell vor und schliesst bestimmte nicht - insolvenzfeste Sicherungswege aus.
Ausserdem ist der Arbeitgeber gegenüber Beschäftigten und Betriebsrat informationspflichtig. Die
ArbeitnehmerInnen können zudem bestimmte Sicherungswege einklagen. Sofern der Insolvenzschutz tarifvertraglich
vorgegeben ist, soll diese Regelung Vorrang vor dem Gesetz haben.
Allerdings spielt die Festschreibung des Insolvenzschutzes in Tarifverträgen in der Praxis keine überragende
Rolle, wie Marc Schietinger vom Institut für Arbeit und Technik in den WSI - Mitteilungen 6 / 05 feststellt:
'Tarifverträge haben sich zwar in bestimmten Branchen als eine wichtige Unterstützung für die
Einführung einer Insolvenzsicherung herausgestellt, für einen Durchbruch auf breiter Basis können sie
aber (noch immer) nicht sorgen.'
Die rot - grüne Bundesregierung hat bisher keine ernsthaften Anstalten gemacht, den Insolvenzschutz zu
verschärfen. Sozialdemokraten haben das Thema allerdings in ihr Wahlmanifest aufgenommen: 'Die SPD wird einen
wirksamen gesetzlichen Insolvenzschutz für Arbeitszeitkonten schaffen.'
Wie der konkret aussehen soll, ist unklar. Die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der SPD - Bundestagsfraktion hat
Gespräche mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern zum Thema geführt, aber noch keine
abschliessende Entscheidung getroffen.
Eine CDU - geführte Bundesregierung will den Insolvenzschutz von Arbeitszeitkonten 'wohlwollend prüfen'.
Gleichwohl plant die Union aber, das Altersteilzeitgesetz so schnell wie möglich abzuschaffen - und damit auch
den einzig verbindlichen Insolvenzschutz.
31.08.05 - Quelle: Einblick
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