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| Widerspruch gegen Rentenbescheid einlegen |
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Der DGB und die Gewerkschaften empfehlen allen RentnerInnen, die seit 1. Juli einen Sonderbeitrag zur
Krankenversicherung von 0,9 Prozent zahlen müssen, Widerspruch gegen ihren Rentenanpassungsbescheid einzulegen.
Der Sonderbeitrag dient der Finanzierung des Krankengelds, für die die ArbeitnehmerInnen künftig allein
aufkommen müssen.
Weil die RentnerInnen jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld haben, sei die Erhebung des
Beitrags 'ein unverhältnismässiger Eingriff' in ihre Eigentumsrechte, argumentiert der DGB.
Gegen Rentenbescheide muss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Die Erfolgsaussichten hält der DGB im aktuellen Fall für 'ungewiss', dennoch will er mehrere
Musterverfahren 'einer höchstrichterlichen Klärung zuführen'.
19.07.05 - Quelle: einblick 13 / 05
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