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Widerspruch gegen Rentenbescheid einlegen
Der DGB und die Gewerkschaften empfehlen allen RentnerInnen, die seit 1. Juli einen Sonderbeitrag zur Krankenversicherung von 0,9 Prozent zahlen müssen, Widerspruch gegen ihren Rentenanpassungsbescheid einzulegen.

Der Sonderbeitrag dient der Finanzierung des Krankengelds, für die die ArbeitnehmerInnen künftig allein aufkommen müssen.

Weil die RentnerInnen jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld haben, sei die Erhebung des Beitrags 'ein unverhältnismässiger Eingriff' in ihre Eigentumsrechte, argumentiert der DGB.

Gegen Rentenbescheide muss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Die Erfolgsaussichten hält der DGB im aktuellen Fall für 'ungewiss', dennoch will er mehrere Musterverfahren 'einer höchstrichterlichen Klärung zuführen'.

19.07.05 - Quelle: einblick 13 / 05
 
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