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Manipulation des Tachos jetzt strafbar
'Käufer von gebrauchten Kraftfahrzeugen müssen sich auf den angezeigten Tachostand verlassen können. Menschen, die, um eigene Vorteile zu erzielen, bedenkenlos Sicherheit und Leben anderer in Gefahr bringen, werden jetzt hart bestraft', sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) in Berlin.

Mitte August ist die dazu notwendige Änderung des Strassenverkehrsgesetzes und anderer strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.

Damit werden zwei neue Straftatbestände geschaffen:
  • Zum einen wird künftig das Manipulieren des Tachokilometerstandes unter Strafe gestellt.

  • Zum anderen wird auch das gefährliche Rasen von schweren Lkw und Bussen auf den Strassen strafbewehrt, wenn dies durch ein bewusstes Manipulieren an Geschwindigkeits - Begrenzern ermöglicht wird.
'Betrügerische Verfälschungen von Wegstreckenzählern fügen den Käufern von Gebrauchtwagen jährlich viele Millionen Euro Schaden zu. Es handelt sich dabei um keine Kavaliersdelikte.

Beim Ausschalten der Geschwindigkeits - Begrenzer werden sogar Gefahrensituationen der Reisenden in Kauf genommen. Deshalb ist die in Kraft getretene Rechtsänderung ein Beitrag zum Verbraucherschutz und für die Verkehrssicherheit', sagte Stolpe.

12.09.05 - Quelle: SPD @rtikeldienst
 
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