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Elterngeld darf keine Herdprämie werden
Die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, MdB, erklärt im Anschluss an die Sitzung des ASF - Bundesvorstandes:

Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Einführung des Elterngeldes ab 2007 kann Müttern und Vätern eine durchgängigere Erwerbsarbeit und eine bessere Teilung der Erziehungsaufgaben ermöglichen. Die ASF bekräftigt, dass das Elterngeld die Funktion einer Lohnersatzleistung vergleichbar dem Arbeitslosengeld haben muss.

Deshalb soll bei der Berechnung das Nettoeinkommen desjenigen Elternteils zugrunde gelegt werden, der das Elterngeld in Anspruch nimmt. Das halbe Familieneinkommen als Bemessungsgrundlage hingegen verfestigt die bisherige Rollenverteilung.

Diese wirkt bei grossen Einkommensunterschieden wie eine Herdprämie. Eltern brauchen über das erste Lebensjahr ihres Kindes hinaus die Sicherheit, dass sie nach Ende des Bezuges von Elterngeld ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Deshalb muss ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes so schnell wie möglich geschaffen werden.

Auch der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern nach dem Teilzeitgesetz und die bis zu dreijährige Elternzeit mit Anspruch auf Freistellung von der Arbeit müssen erhalten bleiben.

12.12.05 - Quelle: SPD Pressestelle
 
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