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Niedersachsen: Angriff der Landesregierung auf Behinderte
Behinderte Menschen werden in Niedersachsen ab dem 1. Januar keine gezielte individuelle Hilfe bei der Suche nach einem Arbeitsplatz mehr bekommen. Die Landesregierung will die Finanzierung der Arbeitsvermittlung durch die dafür zuständigen Integrationsfachdienste Ende des Jahres einstellen.

'Die Integrationsfachdienste leisten für die Menschen mit Behinderungen unverzichtbare Arbeit', sagte der sozialpolitische Sprecher der SPD - Fraktion Uwe Schwarz. 'Es ist beschämend, dass Niedersachsen als einziges Bundesland dieser speziellen Arbeitsvermittlung den Geldhahn zudreht.

Die scheidende Sozialministerin von der Leyen nimmt damit einmal mehr die traurige Rolle einer bundesweiten Vorreiterin beim Abbau von Beteiligungschancen von Behinderten ein.' Schwarz erinnerte in diesem Zusammenhang an die Streichung des Landesblindengeldes durch die Landesregierung sowie die inzwischen dritte Nullrunde, die die Behinderteneinrichtungen im Lande hinnehmen müssen.

Die Integrationsfachdienste unterstützen geistig und körperlich behinderte Menschen bei der Arbeitssuche. Zudem helfen sie in enger Kooperation mit Arbeitgebern und Beschäftigten, bestehende Arbeitsverhältnisse im Rahmen der berufsbegleitenden Betreuung zu sichern.

Die Integrationsfachdienste werden in Niedersachsen von insgesamt 22 regionalen Einrichtungen betrieben. 38 hoch qualifizierte Mitarbeiter haben im vergangenen Jahr Arbeitsplätze für rund 1.500 Menschen mit Behinderungen beschafft.

Bis Ende 2004 waren für die Eingliederung Behinderter in den Arbeitsmarkt die Agenturen für Arbeit zuständig. Sie haben die Integrationsfachdienste mit der Beratung und Arbeitsvermittlung beauftragt. Erst im Zuge der Arbeitsmarktreform 2005 ging die Verantwortung von den Arbeitsagenturen auf die Integrationsämter über - für die wiederum das Sozialministerium zuständig ist.

Die Landesregierung hat angekündigt, die Arbeitsvermittlung durch die Integrationsfachdienste nicht mehr zu finanzieren. Die Einrichtungen sollen in Zukunft wie 'normale' private Arbeitsvermittler am Markt auftreten und sich über Vermittlungsgutscheine tragen.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt für die Arbeitsvermittlung durch die Integrationsfachdienste in Niedersachsen fünf Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. 'Mit diesen Mitteln will das Sozialministerium nun offenbar Haushaltslöcher stopfen', so Schwarz.

'Das Auslaufen der Finanzierung ab 2006 wäre ein grosser Rückschlag für die ohnehin besonders schwierige Vermittlung behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt', so Schwarz. 'Die Integrationsfachdienste können nicht nach den gleichen Massstäben wie private Arbeitsvermittler behandelt werden.

Denn die Eingliederung schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben ist wesentlich schwieriger und weniger lukrativ als die Vermittlung nicht behinderter Arbeitsloser.'

26.11.05 - Quelle: SPD Fraktion im Niedersächsischen Landtag
 
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