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| Steueränderungen zum 1. Januar 2006 |
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Wie im Koalitionsvertrag vereinbart hat das Bundeskabinett mit dem Abbau ungerechtfertigter
Steuervergünstigungen begonnen.
Im Einzelnen sind dies folgende Massnahmen:
- Die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich
ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses wird aufgehoben.
- Ebenfalls entfällt die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen auf Grund
gesetzlicher Vorschriften, z.B. nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz.
- Der begrenzte Steuerfreibetrag für Heirats- und Geburtshilfen wird gestrichen.
- Die degressive Abschreibung für Mietwohngebäude entfällt für Neufälle. Der
Abschreibungssatz wird einheitlich auf zwei Prozent festgelegt.
- Die Regelung zur Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben wird aufgehoben.
Die Massnahmen tragen gleichzeitig zur Rechtsvereinfachung und zu mehr Steuergerechtigkeit bei und helfen bei der
Konsolidierung des Bundeshaushalt. In 2006 werden Steuermehreinnahmen von 90 Millionen Euro erwartet.
30.11.05 - Quelle: Bundesregierung
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