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Steueränderungen zum 1. Januar 2006
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart hat das Bundeskabinett mit dem Abbau ungerechtfertigter Steuervergünstigungen begonnen.

Im Einzelnen sind dies folgende Massnahmen:
  • Die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses wird aufgehoben.

  • Ebenfalls entfällt die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen auf Grund gesetzlicher Vorschriften, z.B. nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz.

  • Der begrenzte Steuerfreibetrag für Heirats- und Geburtshilfen wird gestrichen.

  • Die degressive Abschreibung für Mietwohngebäude entfällt für Neufälle. Der Abschreibungssatz wird einheitlich auf zwei Prozent festgelegt.

  • Die Regelung zur Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben wird aufgehoben.
Die Massnahmen tragen gleichzeitig zur Rechtsvereinfachung und zu mehr Steuergerechtigkeit bei und helfen bei der Konsolidierung des Bundeshaushalt. In 2006 werden Steuermehreinnahmen von 90 Millionen Euro erwartet.

30.11.05 - Quelle: Bundesregierung
 
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