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Eigenheimzulage wird abgeschafft
Mit der Streichung der Eigenheimzulage setzt die Bundesregierung den Abbau steuerlicher Subventionen und Ausnahmen um, die nicht mehr gerechtfertigt sind.

Wer jetzt bereits die Eigenheimzulage bezieht, erhält diese auch weiterhin bis zum Ende des achtjährigen Förderzeitraums. In langjährige Planungen wird nicht eingegriffen.

Auch diejenigen erhalten die Förderung nach dem zurzeit noch geltenden Eigenheimzulagengesetz, die bereits Wohneigentum geschaffen oder erworben haben oder bis zum 31. Dezember 2005 den Bauantrag stellen bzw. einen Kaufvertrag abschliessen.

Wegen des achtjährigen Förderzeitraums enden erst im Jahr 2013 nahezu alle Förderzahlungen. Die Steuermehreinnahmen steigen jährlich mit dem allmählichen Auslaufen der Förderung. Sie betragen für Bund, Länder und Gemeinden 223 Millionen Euro in 2006 und ab 2013 rund sechs Milliarden Euro.

Die staatliche Förderung von Wohneigentum muss angesichts knapper öffentlicher Mittel kostengünstiger erreicht werden. Ziel ist es, die Wohneigentumsbildung künftig mit anderen Instrumenten effizient zu verknüpfen.

Selbstgenutztes Wohneigentum soll daher entsprechend der Koalitionsvereinbarung ab dem 1. Januar 2007 besser in die geförderte Altersvorsorge integriert werden. Dies wird in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren geregelt.

04.12.05 - Quelle: Regierung online
 
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